Grundsätzlich übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Hebammenhilfe.

Privat Versicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenversicherung informieren, in der Regel werden die üblichen Leistungen übernommen.

Besonderheit Vorgespräch

Bitte beachten Sie, dass die Krankenkasse nur ein Vorgespräch pro Schwangerschaft erstattet. Das Vorgespräch wird leider oft als „Kennenlern-Termin“ missverstanden und Schwangere nehmen Termine bei mehreren Hebammen wahr.

Informieren Sie sich also bereits im Voraus ausführlich und entscheiden sie dann, zu welcher Hebamme sie Kontakt aufnehmen möchten.

Bei großen Differenzen ist es natürlich möglich, die Hebamme zu wechseln.

Besonderheit Rufbereitschaftspauschale

Die Rufbereitschaftspauschale bei außerklinischer Geburt wird nicht vollständig von den Krankenkassen übernommen. Es ist sinnvoll zu Beginn der Schwangerschaft bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen. Lehnt die Kasse die Kostenübernahme ab, ist es möglich zu einer Krankenkasse zu wechseln, die die Rufbereitschaftspauschale zumindest teilweise übernimmt.

Besonderheit Partner im Geburtsvorbereitungskurs

Zu den Kassenleistungen zählt auch die Übernahme der Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs, jedoch nur für die werdende Mutter. Möchte der Partner ebenfalls am Geburtsvorbereitungskurs teilnehmen, muss er die Kosten dafür selber tragen.