Grundsätzlich übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Hebammenhilfe.
Privat Versicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenversicherung informieren, in der Regel werden die üblichen Leistungen übernommen.
Besonderheit Rufbereitschaftspauschale
Die Rufbereitschaftspauschale bei außerklinischer Geburt wird nicht vollständig von den Krankenkassen übernommen. Es ist sinnvoll zu Beginn der Schwangerschaft bei deiner Krankenkasse nachzufragen. Lehnt die Kasse die Kostenübernahme ab, ist es möglich zu einer Krankenkasse zu wechseln, die die Rufbereitschaftspauschale zumindest teilweise übernimmt.
Besonderheit Begleitperson im Geburtsvorbereitungskurs
Zu den Kassenleistungen zählt auch die Übernahme der Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs, jedoch nur für die schwangere Person. Möchte eine Begleitperson ebenfalls am Geburtsvorbereitungskurs teilnehmen, muss diese die Kosten dafür selber tragen. Manche Krankenkassen beteiligen sich auch hier, dies muss individuell geklärt werden, ein Anspruch besteht nicht.